Warnhinweis zum Einbinden der Datenschutzerklärung

Impressum und Datenschutzerklärung nicht auf eine Seite

Vor einiger Zeit ist mir folgende Information über den Weg gelaufen.

Man soll die Datenschutzerklärung auf einer separaten Unterseite der Webseite einbinden.
Diese Info bekommt man wenn man sich sein Impressum und seine Datenschutzerklärung mit dem Impressum Generator des Portal zum Onlinerecht von Sören Siebert E-Recht24.de erstellen lässt.
Am Ende der der Impressum und Datenschutzerklärungs- Prozedur erschient dann folgender Hinweis

Zitat / Quelle:Folgeseiten von E-Recht24.de

Warnhinweis zum Einbinden der  Datenschutzerklärung
Screenshot Warnhinweis zum Einbinden der Datenschutzerklärung.
Quelle: E-Recht24.de

Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Rechtsprechung fordert, dass die nachfolgende Datenschutzerklärung auf einer separaten, eigens dafür angelegten Unterseite Ihrer Webseite erreichbar sein muss.

Was jetzt genau in der aktuellen Rechtsprechung diesbezüglich sagt konnte ich nicht recherchieren.

Ich für meinen Teil werde auf jeden Fall jetzt mal nach und nach die Datenschutzerklärungen auf eine Unterseite auslagern.

Grüße
Lothar

Wenn Ihr diesen Tipp für nützlich haltet dann teilt ihn doch bitte auch mit euren Freunden bei Facebook Twitter und Google +

Eure Kommentare zum Hinweis für Impressum und Datenschutzerklärung eine seperate Seite zu erstellen.

6 Kommentare

  1. Super… endlich mal wieder ein paar Stunden sinnlos verbringen und alle Seiten updaten 🙁

    Grüße aus München

  2. Ich schätze mal das gilt auch für ein Forum, oder? Warum müssen die auch immer das Gesetz regeln.

    Auf jeden Fall ein fettes Danke schön für die Info!

  3. Hallo Lothar, Mann Mann, denen fällt auch immer wieder was neues ein. Nun was solls, wir haben es so hinzunehmen. Und warum soll man sich da der Gefahr unnötigen Ärgers aussetzen. Danke für den Beitrag und den nützlichen Hinweis zur Thematik. De Knöpcher hann ich natürlich jedrückt.

    HG Hans

  4. das sehe ich auch auf den meisten Blogs

    Heisst ja nicht das es richtig ist.

    E-Recht24.de hat es vor kurzem erst aktualisiert.

    Wenn Du meinst das Deine Variante Rechtskonform ist dann kannst Du es ja so lassen.

    Ich denke aber mal das die Anwälte von E-Recht24.de es schon besser wissen und nicht umsonst diese große Warnung in ihren Generator eingebaut haben.

    Aber so ist es in ganz vielen Sachen wenn es ums Recht geht. Jeder meint die eigene Rechtsauffassung ist die richtige und wenn es dann eine drüber gibt ist der Ärger groß 🙂

    Ich weiß auch nicht wo das Problem sein sollte die Datenschutzerklärung noch in eine extra Seite zu legen.

    Grüße
    Lothar

  5. Gut zu Wissen! Danke für den Tip, ich wusste das nicht und habe zum ersten mal davon gehört :O
    Bei mir war es nämlich auf der selben Seite!
    Ein Glück habe ich das noch rechtzeitig gemerkt 🙂

    LG Hellma

  6. Hi Lothar,

    diesen Tipp hab gewußt und genauso auch gemacht bei mir im Blog.

    Andersrum, Hauptsache das beide da sind.

    Grüße
    Viktor

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert